
Wahlrecht: Koalition scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
SPD, Grüne und tausende Bürgerinnen und Bürger hatten geklagt, und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das von der Regierung im Alleingang durchgepeitschte neue Wahlrecht ist verfassungswidrig, auch weil es zu viele Überhangmandate erlaubt. Die Regierung hatte drei Jahre Zeit, eine verfassungsgemäße Neuregelung umzusetzen, denn bereits 2008 beanstandete das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlrecht: „Das ist eine lange Frist. Daher ist es mehr als peinlich für die Koalition, welches Ergebnis sie uns präsentierte“, so Dagmar Freitag.