Im November 1995 hatte ich, bewogen durch die damalige Diskussion um die Diätenerhöhung, erklärt, mein Einkommen offen zu legen.
- Einkünfte 2018
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- Einkünfte 2016
- Einkünfte 2015
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- Einkünfte 2010
- Einkünfte 2009
- Einkünfte 2008
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- Einkünfte 2006
- Einkünfte 2005
- Einkünfte 2004
- Einkünfte 2003
- Einkünfte 2002
- Einkünfte 2001
- Einkünfte 2000
- Einkünfte 1999
- Einkünfte 1998
Neben meiner monatlichen Abgeordnetenentschädigung von derzeit 10.083,47 € erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von zur Zeit monatlich 4.339,97 € (Stand: Juli 2019).
Hinzu kommen:
- Funktionszulage für den Vorsitz des Sportausschusses des Deutschen Bundestages:
zurzeit 1.512,52 € monatlich
- Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts:
Deutsche Welle, Bonn, Stellv. Vorsitzende des Rundfunkrates, Stufe 3 (bis 15.000 jährlich)
Die steuerfreie Kostenpauschale ersetzt die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen. Dazu gehören Fahrtkosten im Wahlkreis und die Übernachtungskosten in Berlin.
Anders als ein Arbeitnehmer kann ich keine Werbungskosten geltend machen.